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Unterkunftsregeln

Büro: COUNTRY HOUSE TISÁ, Tisá 538, 403 36 Tisá

Telefon / Mobil: +420 608 452 399 Hausverwalter, +420 608 952 399

Notruf: SOS 112, Feuerwehr 150, Ärztlicher Notdienst 155, Polizei 158

E-Mail: info@countryhousetisa.cz

Unterkunftsbetreiber: RB Engineering s.r.o., Tisá 538, 403 36 Tisá

ID: 27331954

Gültigkeit der Beherbergungsordnung: ab 1.1.2024

Betrieb: ganzjährig, 24/7 Betriebszeiten ohne Rezeption

Sehr geehrte und liebe Gäste,

Wir heißen Sie in der Pension COUNTRY HOUSE TISÁ willkommen und erlauben uns, Sie mit der Betriebsordnung vertraut zu machen.

Allgemeine Regeln

Für alle Gäste gelten während ihres gesamten Aufenthalts in der Unterkunft die allgemeinen Regeln. Die Beherbergungsordnung beinhaltet die sog. die zehn Gebote. Im gesamten Gebäude ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Das Rauchen in Innenräumen ist verboten, die Verwendung von offenem Feuer ist nur in dafür vorgesehenen Außenbereichen gestattet, wo auch ein vom Betreiber geliehener Grill aufgestellt werden kann. Der Eigentümer des Objekts bittet seine Gäste, sämtliche Einrichtungen des Objekts so zu nutzen und in dem Bewusstsein, dass sie diese auch bei ihrem nächsten Besuch des Objekts in einwandfreiem Zustand nutzen möchten. Wir bitten unsere Gäste außerdem, sparsam zu sein, insbesondere beim Verbrauch von Warm- und Kaltwasser sowie Strom in den von ihnen genutzten Räumen. Sollten Schäden oder Mängel festgestellt werden, ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich dem Eigentümer zu melden, damit schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann. Wir erwarten von allen Gästen, dass sie bei der Entdeckung eventueller Schäden selbst eingreifen, um diese wirksam zu verhindern und den Eigentümer umgehend zu informieren, damit dieser selbst Maßnahmen ergreifen kann.

Der Aufenthalt ist nur für Personen möglich, für die keine Quarantäne angeordnet wurde oder bei denen keine Umstände vorliegen, die eine Quarantäne erforderlich machen würden.

Reservierung

Die vorläufige Buchung erfolgt auf Grundlage der Anfrage zur Unterkunftsreservierung und des per E-Mail übermittelten Angebots. Jedes Angebot verfügt über ein eindeutiges variables Symbol, unter dem alle Zahlungen erfolgen.

Zahlungen

Der untergebrachte Gast ist verpflichtet, für den Aufenthalt und die erbrachten Leistungen die Preise gemäß der gültigen Preisliste zu zahlen. Jeder Beherbergungsgast ist verpflichtet, die Zahlungen für die Beherbergung und sonstige vereinbarte Leistungen pünktlich und ordnungsgemäß zu leisten. Die Kaution wird dem Beherbergungsbetrieb je nach individueller Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Die Bezahlung des Aufenthaltes ist in bar oder per Überweisung auf das Bankkonto des Beherbergungsbetriebes möglich. Der Aufenthalt muss spätestens bis zum Stornierungstermin bezahlt werden. Zahlungen für Anzahlung, Kaution und Aufenthalt haben ein gemeinsames variables Symbol, das im Angebot aufgeführt ist.

Ankunft

Am Anreisetag steht den Gästen das Apartment frühestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Wenn Gäste vor 15:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr anreisen möchten, sollten sie den Betreiber vorab unter den oben genannten Telefonnummern oder per E-Mail kontaktieren.

Unterkünfte

Bei der Ankunft müssen alle Gäste dem Eigentümer der Unterkunft ihre persönlichen Dokumente zur Gästeregistrierung vorlegen. Für Erwachsene ist dies ein Personalausweis, für Kinder ohne Personalausweis eine Versicherungskarte. Besitzt der Gast lediglich einen Reisepass, ist er verpflichtet, Angaben zum ständigen Wohnsitz aus dem Reisepass hinzuzufügen. Ohne Vorlage persönlicher Dokumente kann der Aufenthalt verweigert werden. Die personenbezogenen Daten der Gäste werden ausschließlich zu Registrierungszwecken und zum Zwecke der Entrichtung der Kurtaxe an die Gemeinde verwendet und nicht weiterverarbeitet, vgl. DSGVO-Abschnitt. Der Eigentümer des Objekts kann nach seinem Ermessen von den Gästen die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls verlangen, welches der gesetzlich verantwortliche Vertreter der Gäste unterschreibt und damit das Einverständnis aller Gäste zur Einhaltung dieser Unterkunftsordnung bestätigt. Sollten Gäste Mängel in den Apartments feststellen, sollten sie dies dem Eigentümer mitteilen, damit dieser nicht für den ursprünglichen Zustand bei der Abreise verantwortlich ist.

Der Schlüssel zur Eingangstür wird dem Gast bei der Ankunft von der Pension ausgehändigt. Der Gast ist verpflichtet, diesen Schlüssel so aufzubewahren, dass er nicht in die Hände Dritter gelangt oder anderweitig von Unbefugten missbraucht werden kann. Für den Zimmerschlüssel (bzw. Eingangsbereichsschlüssel) ist der Gast verantwortlich. Bei Verlust des Schlüssels ist der Gast verpflichtet, für jeden Einsatz 500 CZK zu zahlen, die der Pensionsbetreiber ersetzen muss. Die Zimmerzuteilung erfolgt nach Bettenzahl. Der Gast nutzt das Zimmer für den bei Anreise vereinbarten Zeitraum.

Abfahrt

Sofern hinsichtlich der Aufenthaltsdauer keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat der Gast das Apartment am letzten Aufenthaltstag bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben. Andernfalls ist der Betreiber berechtigt, den Aufenthalt für den nächsten Tag in Rechnung zu stellen. Sofern es der Betrieb der Pension zulässt, ist es möglich, vorab einen späteren Zeitpunkt für die Zimmerräumung zu vereinbaren. Bei Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, das Zimmer in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen, gleiches gilt für die Gemeinschaftsräume (Aufenthaltsraum, Abstellraum, Badezimmer und Toiletten). Der Gast kann die Pension auch vor Ablauf der Beherbergungszeit verlassen. Der Pension steht jedoch eine Entschädigung zu, wenn das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann. Die Entschädigung entspricht dem Preis der Unterkunft. Weist der Gast nach, dass er den Schaden an der Pension nicht hätte verhindern können, wird die Pension keinen Ersatz verlangen.

Bedienungsanleitung

Gäste dürfen sich auf dem Gelände nur in Hausschuhen (Pantoffeln) bewegen; das Betreten des Geländes mit sogenannten Bergsteigen, Radfahren, Sportschuhe usw. Der Außenbereich (Abstellcontainer) dient ausschließlich der Abstellung von Sportgeräten (Fahrräder, Roller etc.), die der Gast in seinem eigenen Interesse stets abzuschließen hat. Ohne Wissen des Beherbergers ist der Aufenthalt nicht angemeldeter Personen in allen Bereichen der Pension untersagt. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten.

Das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer sind im gesamten Objekt verboten, mit Ausnahme des Kamins in der Wohnung. Für den sicheren Betrieb ist der Gast verantwortlich. Eingriffe in das Stromnetz oder andere Installationen im Zimmer und in den Gemeinschaftsräumen sind nicht gestattet. Sollten Sie mit der Temperaturregelung nicht zufrieden sein, bitten Sie den Beherbergungsbetrieb um die Festlegung einer individuellen Regelung. Für die Neueinrichtung fallen keine Kosten an. Die Nutzung eigener Elektrogeräte (z. B. Wasserkocher, Herd, Toaster etc.) ist nicht gestattet. Ausnahmen sind Rasierapparate, Haartrockner und Lockenstäbe. Der Gast ist für die Benutzung der erlaubten Geräte (mit Zustimmung des Betreibers) verantwortlich und haftet für alle Schäden, die durch deren Betrieb entstehen. Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, die Wasserhähne zu schließen, das Licht auszuschalten, den Fernseher auszuschalten, die Fenster zu schließen und am Ende des Aufenthalts den Schlüssel abzugeben. Aus Gründen der Energieeinsparung und damit der Schonung der Umwelt bitten wir Sie, im Winter nicht über längere Zeiträume zu lüften oder gar die Raumtemperatur abzusenken. Sollten Sie mit der Temperaturregelung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an den Beherbergungsbetrieb. Durch kurzes Lüften wird die Raumluft ausgetauscht.

Für einen rundum behaglichen Aufenthalt sorgt der Kamin in der Wohnung. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist darin verboten, zum Heizen ist aufbereitetes Holz vorgesehen. Im Rahmen des Umweltschutzes bitten wir Sie, Ihren Abfall nach Grundkategorien zu trennen, d. h. Papier, Glas, Kunststoffe, Sondermüll (Batterien, Farben etc.).

Kleine Haustiere dürfen in der Pension nur mit Zustimmung des Beherbergungsbetriebs untergebracht werden. Der Halter ist verpflichtet, den Gesundheitszustand des Tieres durch Vorlage eines gültigen Impfausweises nachzuweisen. Es ist nicht gestattet, Tiere ohne Aufsicht ihres Besitzers auf dem Gelände der Pension zu lassen. Tiere dürfen nicht auf Betten oder anderen Gästeeinrichtungen liegen; sie müssen über ein eigenes Bett verfügen. Duschen oder Waschbecken dürfen nicht zum Baden oder Waschen von Tieren verwendet werden. Der Außenteich ist außerdem nicht zum Baden von Tieren vorgesehen. Das von Gästen genutzte Inventar darf nicht zur Fütterung von Tieren verwendet werden. Für die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist der Tierhalter verantwortlich. bis 7:00 Uhr Dem Gast ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung der Pension andere Personen oder Tiere in die Beherbergungsräume zu lassen.

See

Der Gast erklärt, dass ihm bekannt ist, dass das Baden im Teich auf eigene Gefahr erfolgt. Der Gast ist für andere Gäste, einschließlich minderjähriger Kinder, verantwortlich. Der Unterkunftsbetreiber haftet nicht für Verletzungen im Pool oder auf dem gesamten Grundstück. Weder der Gast noch andere untergebrachte Personen sind berechtigt, an der Teichanlage Manipulationen jeglicher Art vorzunehmen. Das Jagen von Wassertieren, das Pflücken von Pflanzen und das Manipulieren von Teichtechnik im Teich ist verboten. Aus Sicherheitsgründen ist außerdem das Betreten des Teiches, der Pflanzen und der Wasserkaskade inklusive Flutbrunnen verboten. Es ist verboten, den Teich mit Schuhen (ausgenommen weiche und Gummibadeschuhe) zu betreten, Steine ​​oder spitze Gegenstände in den Teich zu tragen oder zu werfen, da diese die Teichfolie beschädigen könnten. Da die Teichpflege ohne Chemikalien erfolgt und ausschließlich durch mechanische Filterung mit Unterstützung von Mikroorganismen und Pflanzen erfolgt, ist der Einsatz von chemischen Produkten im Kontakt mit dem Teichwasser nicht gestattet. Im Schadensfall ist er verpflichtet, dem Eigentümer den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Winter ist das Begehen ausschließlich auf präparierten Wegen möglich. Auch im Bereich rund um den See ist der Aufenthalt von Kindern zu jeder Jahreszeit nur unter Aufsicht möglich.

Parken

Im Sommer stehen den Kunden Parkplätze für insgesamt bis zu vierzehn PKW zur Verfügung. Maximal fünf Parkplätze stehen auf der befestigten Fläche vor dem Haus zur Verfügung, zehn auf der befestigten Fläche hinter dem Gästehaus. Im Winter können die Parkmöglichkeiten auf den befestigten Flächen rund um das Ferienhaus eingeschränkt sein. Der Parkplatz steht den Besuchern kostenlos zur Verfügung, für Schäden, die durch Dritte oder durch Witterungseinflüsse an den Fahrzeugen der Besucher entstehen, haftet der Gebäudeeigentümer jedoch nicht. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen an anderen als den oben genannten Stellen, insbesondere auf Rasenflächen, ist verboten. Der Weg zum Garten hinter dem Gästehaus muss ständig frei sein.

Leistungen

Im Preis für die Unterkunft ist der Aufenthalt in der Pension mit der Nutzung aller Einrichtungen in den bereitgestellten Räumlichkeiten, ein angemessener Wasser- und Stromverbrauch, das Waschen von Bettwäsche und Handtüchern, die Reinigung und die an die Gemeinde gezahlte Kurtaxe inbegriffen. Als Teil der Serviceleistungen steht den Gästen jederzeit ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung. Bettwäsche und Handtücher werden einmalig für die Dauer des Aufenthaltes gestellt. Bei Bedarf können sowohl Bettwäsche als auch Handtücher vom Beherbergungsbetrieb gegen Gebühr ausgetauscht werden. Der Preis für den Aufenthalt richtet sich nach der gültigen Preisliste für den jeweiligen Zeitraum unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer und der Anzahl der in der Pension untergebrachten Personen. Gegebenenfalls gesondert vereinbarte Leistungen sind mit der Bestellung zu bezahlen. Der Beherbergungsbetrieb ist Mehrwertsteuerzahler.

Außenbereich, offener Kamin und Grill

Die Nutzung des offenen Kamins ist für Gäste kostenlos. Das Pflücken von Pflanzen und Früchten von Sträuchern und Bäumen ist den Gästen ohne Zustimmung des Beherbergungsbetriebs nicht gestattet. Erwachsene haften für Schäden, die durch ihre Kinder, Angehörigen und Haustiere verursacht werden.

Gäste müssen bei der Verwendung eines Kamins oder Grills äußerste Vorsicht walten lassen, insbesondere während der trockenen Sommermonate. Für den Fall einer unerwarteten Brandausbreitung steht in einem Teich neben der Feuerstelle Wasser zur Verfügung. Erst wenn das Feuer vollständig erloschen ist, darf die Feuerstelle bzw. der Grill verlassen werden.

Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, minderjährige Kinder ohne Aufsicht eines Erwachsenen im Zimmer und anderen Bereichen des Gästehauses zu lassen. Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder in allen Bereichen des Gästehauses und dessen Außenbereich verantwortlich. Im Falle der Entdeckung eines Feuers ist der Gast verpflichtet, dieses mit eigenen Mitteln zu löschen, oder Melden Sie dies unter der Telefonnummer 150 und umgehend beim Anlagenbetreiber. Der Gasthofbetreiber ruft medizinische Hilfe für einen erkrankten oder verletzten Gast, oder wird den Transport zum Krankenhaus organisieren. Die gesamte medizinische Versorgung liegt in der Verantwortung des Gastes. Das Betreten des umliegenden Geländes des Gästehauses erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter sind die Gäste dazu angehalten, auf die Verletzungsgefahr durch herabfallenden Schnee oder Eis vom Dach zu achten.

Haftung für Schäden

Für Schäden am Eigentum der Pension haftet der Gast vollumfänglich. Es ist verboten, die Einrichtungen der Pension zu beschädigen, sei es vorsätzlich oder fahrlässig (z. B. durch unbeaufsichtigtes Zurücklassen anvertrauter Personen oder Haustiere). Der Beherberger hat das Recht, für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden Ersatz zu verlangen. Der Beherberger trägt keine Verantwortung für Schäden am Eigentum der beherbergten Person oder für den Diebstahl von Gegenständen, die in frei zugänglichen Teilen der Pension zurückgelassen werden, obwohl der Beherberger erklärt, dass er alles tut und tun wird, um sicherzustellen, dass keine Schäden am Eigentum der beherbergten Person entstehen. Das Eigentum der Gäste ist nicht versichert. Der Beherbergungsbetrieb hat alle Maßnahmen getroffen, um gesundheitliche Schäden der Gäste zu vermeiden. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt im Normalbetrieb keine Verantwortung für die Gesundheit der Gäste. Gesundheit und Leben der Gäste sind beim Beherbergungsbetrieb nicht versichert. Bei Verlust der Schlüssel ist der Gast verpflichtet, dies dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen und den entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Schäden an der Einrichtung und Ausstattung der Anlage ist der Gast verpflichtet, den Schaden unverzüglich dem Betreiber zu melden und den berechneten Schaden zu bezahlen, sofern er nicht nachweist, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. Bei grober Verschmutzung des Zimmers wird eine Gebühr von 2.000 CZK erhoben.

Für Schmuck, Geld und sonstige Wertgegenstände haftet die Pension unbeschränkt nur, wenn diese Gegenstände von der Pension in Verwahrung genommen wurden oder eine Beschädigung durch Handlungen des Pensionsbetreibers entstanden ist. Der Anspruch auf Schadensersatz muss unverzüglich am Tag der Kenntnis des Geschädigten vom Schaden in der Pension geltend gemacht werden. Für Schäden an eingelagerten Gegenständen haftet die Pension nur, wenn die Gegenstände dem Beherbergungsbetrieb zu diesem Zweck zur Aufbewahrung übergeben wurden.

Schutz personenbezogener Daten – DSGVO

Basierend auf Gesetz Nr. 565/1990 Slg. in der jeweils gültigen Fassung sind wir verpflichtet, zum Zwecke der Entrichtung der örtlichen Gebühren an die Gemeinde für Erholungs- und Kuraufenthalte sowie der Gebühren für die Unterkunftskapazität ein Verzeichnis der untergebrachten Gäste zu führen. Bei untergebrachten Gästen erfassen wir daher deren Vor- und Nachnamen, Wohnadresse und Personalausweisnummer. Für die Höhe der Gebühr sind die Aufenthaltsdauer und die Frage, ob es sich um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt, ausschlaggebend. Daher erfassen wir auch das Anreisedatum, das Abreisedatum und das Geburtsdatum der beherbergten Person. Die Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Entgeltabrechnung entsprechend dem Gesetzeswortlaut ohne Einwilligung des Betroffenen (Beherbergungsgastes). Die personenbezogenen Daten des Übernachtungsbestellers, an den die Rechnung für Übernachtung und Dienstleistungen ausgestellt wird, verbleiben jedoch bis zum Ablauf der Vernichtungsfrist in der Buchhaltung. Sämtliche Datensätze werden ausschließlich vom Unterkunftsanbieter verarbeitet. Lediglich ein Beamter der Gemeinde, der die Gebühren festsetzt, oder ein Beamter des Finanzamtes, der eine Rechnungsprüfung durchführt, darf alle sechs Monate auf die erfassten Daten zugreifen. Wenn der untergebrachte Gast jedoch mit der längeren Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht einverstanden ist, kann er per E-Mail eine Anfrage zur Löschung der personenbezogenen Daten nach dem unbedingt erforderlichen Zeitraum senden. Dieser Stichtag ist frühestens der 15.7. oder 15.1. (je nachdem, was zuerst eintritt) bei beherbergten Gästen oder 120 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem der Leistungsnehmer für Abrechnungszwecke registriert war. Aufgrund der eingegangenen Anfrage wird der registrierte Gast unverzüglich darüber informiert, wann und wie die Informationen zu seinem Aufenthalt gelöscht wurden.

Andere

Der Beherberger ist berechtigt, Gästen, die gegen diese Beherbergungsordnung grob verstoßen, den Aufenthalt entschädigungslos zu kündigen. Als grober Verstoß gilt die Beherbergung nicht angemeldeter Personen, wiederholte Verletzung der Nachtruhe, unhöfliches Verhalten gegenüber anderen Gästen oder dem Anlagenbetreiber und dessen Mitarbeitern, wiederholtes Rauchen innerhalb der Anlage oder die vorsätzliche oder wiederholte Beschädigung oder Verunreinigung der Anlagenausstattung. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes erfolgt keine Rückerstattung des Übernachtungspreises. Durch die Beendigung des Aufenthaltes verzichtet der Beherberger nicht auf den Ersatz des Schadens, den der Gast auf dem Grundstück verursacht hat.